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EUWAX Aktiengesellschaft | Börsenstraße 4 | 70174 Stuttgart EUWAX Aktiengesellschaft
Börsenstraße 4
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TdEdLfRDsC. Tel.: +49 711 222 985 0
74 E-Mail: support@bisonapp.com
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BISON Info-Report für das Steuerjahr 2020
Mit dem Info-Report stellt dir BISON deine Transaktionen übersichtlich und detailliert dar und
stellt dir eine unverbindliche Berechnung über die realisierten Gewinne und Verluste bei
BISON nach dem FiFo-Verfahren (First-In First-Out) zu Verfügung.
Unverbindliche Berechnung des realisierten Gewinns/Verlusts nach FiFo aus Transaktionen
bei BISON im Jahr 2020 mit einer Haltedauer unter einem Jahr:
+ 50,36 €
Bitte beachte, dass bei dieser Berechnung Kryptowährungen, bei denen du eine Krypto Ein-
oder Auszahlung getätigt hast, nicht in die Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste
eingehen. Transaktionen für diese Kryptowährungen werden in Abschnitt 1 und 2 grau
hinterlegt.
Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu deiner
Einkommensteuererklärung oder sonstigen Angelegenheiten wende dich bitte an deinen
Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
BISON
Anhang:
1. Info-Report für das Steuerjahr 2020
2. Export deiner Transaktionsübersicht für das Steuerjahr 2020
3. Export deiner Krypto-Einzahlungen
4. Export deiner Krypto-Auszahlungen
EUWAX +49 711 222 985 0 Sitz der Gesellschaft: Vorstand: Michael Jaeggi, Dr. Manfred Pumbo, Dragan
Aktiengesellschaft support@bisonapp.com Stuttgart Radanovic 
Börsenstraße 4 www.bisonapp.com Registergericht: Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christian Ricken
70174 Stuttgart Amtsgericht 
Stuttgart, HRB 19972 
USt-ID: DE 175042226
1. Info-Report für das Steuerjahr 2020
Bei BISON werden realisierte Gewinne und Verluste nach dem FiFo-Verfahren (First-In First-
Out) errechnet. Gewinne und Verluste mit über einem Jahr Haltedauer werden nicht
berücksichtigt.
Bitte beachte, dass bei dieser Berechnung Kryptowährungen, bei denen du eine Krypto Ein-
oder Auszahlung getätigt hast, nicht in die Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste
eingehen. Transaktionen für diese Kryptowährungen werden in Abschnitt 1 und 2 grau
hinterlegt. Zusätzlich werden deine individuellen Krypto Ein- und Auszahlungen in Abschnitt 3
und 4 gesondert aufgelistet.
Bitcoin (BTC)
Summe realisierte Gewinne/Verluste 2020 + 50,36 €
Davon Haltedauer > 1 Jahr 0,00 €
Davon Haltedauer ≤ 1 Jahr + 50,36 €
Gesamtsumme realisierte Gewinne/Verluste 2020 + 50,36 €
Davon Haltedauer > 1 Jahr 0,00 €
Davon Haltedauer ≤ 1 Jahr + 50,36 €
Unverbindliche Berechnung des realisierten Gewinns/Verlusts
aus Transaktionen bei BISON im Jahr 2020 mit einer + 50,36 €
Haltedauer unter einem Jahr
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2. Export deiner Transaktionsübersicht für das Steuerjahr 2020
* Im Info-Report berücksichtigte Transaktionen für die unverbindliche Berechnung des
realisierten Gewinns/Verlustes aus Transaktionen bei BISON im Jahr 2020 mit einer
Haltedauer unter einem Jahr.
Auszahlung
22.11.2020 09:51 - 100,00 €
Verkauf* BTC 0,00636567
21.11.2020 19:45 15.709,27 €/BTC + 100,00 €
Kauf 0,00636567 BTC für 49,64 € am 16.01.2020 11:19
Gutschein BTC 0,00130130
16.01.2020 11:19 7.684,63 €/BTC + 10,00 €
Kauf* BTC 0,01282436
16.01.2020 11:19 7.797,66 €/BTC - 100,00 €
Einzahlung
16.01.2020 10:30 + 100,00 €
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3. Export deiner Krypto-Einzahlungen
Kryptowährungen, bei denen du eine Krypto-Einzahlung getätigt hast, gehen nicht in die
Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ein, da BISON keine Informationen über
das ursprüngliche Kaufdatum bzw. den Kaufpreis einer Krypto-Einzahlung hat. Eine
Zuordnung nach FiFo-Verfahren (First-In First-Out) ist nicht möglich.
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4. Export deiner Krypto-Auszahlungen
Kryptowährungen, bei denen du eine Krypto-Auszahlung getätigt hast, gehen nicht in die
Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ein, da diese nicht über BISON verkauft
wurden. Eine Zuordnung nach FiFo-Verfahren (First-In First-Out) ist nicht möglich.
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Hinweise zum Info-Report
Für Deutschland gilt:
Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung, die vom Verkäufer nicht selbst generiert wurden, in Euro oder eine andere Kryptowährung führen zu einem
privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das gilt jedoch nur, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt
(Spekulationsfrist) und die jährliche Freigrenze in Höhe von 600 EUR überschritten wurde. Diese Freigrenze gilt allerdings für den Gesamtgewinn aus sämtlichen
privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres. Verluste dürfen nur bis zu Höhe des Gewinns, der im gleichen Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften
erzielt wurde, verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag bzw. - vortrag ist grundsätzlich möglich.
Der Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährung ergibt sich als DiOerenz zwischen den AnschaOungskosten und dem Veräußerungspreis. Hierbei wird die Fifo-
Methode angewandt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG), wonach unterstellt wird, dass die zuerst angeschaOten Bestände zuerst veräußert wurden. Realisierte Gewinne
und Verluste sind in der Regel in der Anlage SO bei der Steuererklärung anzugeben.
Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu deiner Einkommensteuererklärung oder sonstigen Angelegenheiten wende dich
bitte an deinen Steuerberater.
Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben.
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