PDF Autor: 'Consorsbank'
PDFBox Version: 1.8.16
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Consorsbank • 90318 Nürnberg
Depotnummer 0123456789
1234567890/00
Anton Müller
Landstr. 1
85685 München Vermerk der Bank 1000
02
NUERNBERG, 11.01.2016
DIVIDENDENGUTSCHRIFT                                                    
ST                      650,00000          WKN:  200417                 
           ALTRIA GROUP INC.                                            
           Registered Shares DL -,333                                   
ZINS-/DIVIDENDENSATZ            0,565000  USD SCHLUSSTAG PER 21.12.2015 
                                                     EX-TAG  22.12.2015 
BRUTTO                                        USD                367,25 
QUST 15,00000  %   EUR                 50,40  USD                 55,09 
                                              USD                312,16 
UMGER.ZUM DEV.-KURS                 1,093000  EUR                285,60 
WERT 11.01.2016                                                         
ZU GUNSTEN KONTO-NR. 0800 773 850 / IBAN DE46760300800800773850
(BIC CSDBDE71XXX)
ANRECHENBARE AUSLAEND. QUELLENSTEUER          EUR                50,40  
KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG               EUR               336,00  
MIT SPARERPAUSCHBETRAG VERRECHNET             EUR               336,00- 
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST                EUR                 0,00  
VERRECHNUNGSTOPF ALLGEMEIN NACH ERTRAG        EUR                 0,00  
SPARERPAUSCHBETRAG NACH ERTRAG                EUR             1.266,00  
IN DEN VERRECHNUNGSTOPF QUST EINGESTELLT      EUR                50,40  
VERRECHNUNGSTOPF AUSL. QUST NACH ERTRAG       EUR                50,40  
VOLLER QUST-ABZUG, GANZ/TEILWEISE STEUERFREI BEI DBA-BERECHTIGUNG       
ES WURDE KEINE KIRCHENSTEUER EINBEHALTEN                                
JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT                                         
          KAPITALERTRAEGE SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG                 
           DIESE MITTEILUNG WIRD NICHT UNTERSCHRIEBEN                   
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
Hinweis für Zins- und Dividendengutschriften:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl.
Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Umsätze und Kontobuchungen, die
nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes
auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen. Korrekturen werden seitens der Bank gekennzeichnet.
Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an
die Consorsbank (Revision) oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die mit „Steuerbescheinigung“ gekennzeichneten Abrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, da nur gegen Vorlage
dieser Belege die Abrechnung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung möglich ist. Bei Stornierung ist die Bank verpflichtet,
die falsche Steuerbescheinigung zurückzufordern. Andernfalls ist sie verpflichtet, nach Ablauf eines Monats dem
Wohnsitzfinanzamt des Depotinhabers Meldung zu machen. Gebietsansässige machen wir auf die ggf. bestehende
Meldepflicht an die Landeszentralbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam. Für weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Meldevordrucke sind bei uns erhältlich.
Erträge unterliegen der Einkommen- bzw Körperschaftssteuer. Falls Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist die
einbehaltene ausländische Quellensteuer, soweit diese nicht erstattungspflichtig ist, auf die zu zahlende Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuer anrechenbar. Besteht mit dem Staat, aus dem die Erträge zufließen, kein
Doppelbesteuerungsabkommen und werden ausländische Steuern auf diese Erträge einbehalten, so ist die Steuer gemäß
§34 c EStG auf die deutsche Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar.
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