Consorsbank • 90318 Nürnberg
Depotnummer xxxxxxx
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xxxxx Vermerk der Bank 2100
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NUERNBERG, 13.10.2017
ERTRAGSTHESAURIERUNG                                                    
ST                       27,47377          WKN:  ETF701                 
           ComStage Vermoeg.str.UCITS ETF                               
           Inhaber-Anteile I                                            
ERTRAGSTHESAURIERUNG P. ST.     0,242400  EUR SCHLUSSTAG PER 01.10.2017 
                                                     EX-TAG  02.10.2017 
ANTEIL AUSL.DIV P. ST.  EUR          0,242400000                        
STEUERLIQUIDITAET P.ST. EUR          0,070000000                        
BRUTTO              EUR                6,66                             
GUTSCHRIFT AUS STEUERLIQUIDITAET              EUR                  1,92 
KAPST               ANTEILIG 50,00 %  25,00 % EUR                  0,30 
SOLZ                                   5,50 % EUR                  0,01 
KAPST               ANTEILIG 50,00 %  24,45 % EUR                  0,29 
KIST                                   9,00 % EUR                  0,02 
SOLZ                                   5,50 % EUR                  0,01 
WERT 13.10.2017                               EUR                  1,29 
ZU GUNSTEN KONTO-NR. xxxxx / IBAN xxxxxxx
(BIC CSDBDE71XXX)
ANRECHENBARE AUSLAEND. QUELLENSTEUER          EUR                 1,07  
KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG               EUR                 6,66  
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST VOR QUST       EUR                 6,66  
A.KAPITALERTRAG ANR.AUSL.QUST         1,07 *4 EUR                 4,28  
BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER KAPST                EUR                 2,38  
KAPST-PFL. KAP.ERT. VOR QUST   50,00 %        EUR                 3,33  
KAPST-PFL. KAP.ERT. VOR QUST   50,00 %        EUR                 3,33  
KAPST-PFL. KAP.ERT. NACH QUST  50,00 %        EUR                 1,19  
KAPST-PFL. KAP.ERT. NACH QUST  50,00 %        EUR                 1,19  
VERRECHNUNGSTOPF ALLGEMEIN NACH ERTRAG        EUR                 0,00  
SPARERPAUSCHBETRAG NACH ERTRAG                EUR                 0,00  
VERRECHNUNGSTOPF AUSL. QUST NACH ERTRAG       EUR                 0,00  
DEUTSCHER THESAURIERENDER INVESTMENTFONDS                               
DIE FONDSERTRAGE WURDEN WIEDER ANGELEGT                                 
Bei ausreichender Deckung wird der gutgeschriebene Ertrag reinvestiert. 
JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG FOLGT                                         
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent Bonnafé
          KAPITALERTRAEGE SIND EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG                 
           DIESE MITTEILUNG WIRD NICHT UNTERSCHRIEBEN                   
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Mitteilung zur Ertragsthesaurierung
Thesaurierende Auslandsfonds 
Für den in Ihrem Depot verwahrten ausländischen, thesaurierenden Fonds wird von den thesaurierten Erträgen keine
Kapitalertragsteuer einbehalten, solange keine Veräußerung erfolgt. Dennoch sind die Anteilseigner dazu verpflichtet, diese
Erträge jährlich in der Einkommenssteuererklärung zu erfassen. Hierzu erhalten Sie im Beleg die steuerlich relevanten
Ertragsdaten des Investmentfonds ausgewiesen. Diese Ertragsdaten gelten mit dem Ablauf des Geschäftsjahres als
zugeflossen und sind maßgeblich für Ihre Steuerpflicht.
Steuermindernde Faktoren (Freistellungsaufträge, Verrechnungstopfguthaben) finden keine Berücksichtigung.
Bitte beachten Sie, dass der im Beleg ausgewiesene Betrag nicht zur Auszahlung gebracht wird und lediglich eine Information
der Besteuerungsgrundlage darstellt. Es erfolgt somit keine Geldbuchung.
Die maßgeblichen Daten zur Erstellung des Beleges werden nach Veröffentlichung der Ertrags- und ggf. Steuerdaten des
Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft bereitgestellt. Da dies erst nach Abschluss des Rechenschaftsberichtes erfolgen
kann und dieser erst nach Ablauf des Geschäftsjahres erscheint, treten hierbei durchaus zeitliche Differenzen auf. Dieser
Zeitrahmen wird im Investmentgesetz geregelt. Wir bitten Sie, deshalb zu beachten, dass der Anteilsbestand zum
Geschäftsjahresende der Kapitalanlagegesellschaft zu Grunde gelegt wird.
Thesaurierende Inlandsfonds
Bei inländischen, thesaurierenden Investmentfonds wird die evtl. anfallende Kapitalertragsteuer direkt von der
Fondsgesellschaft einbehalten und abgeführt. Über diesen Vorgang erhalten Sie einen Beleg, in dem alle erforderlichen Daten
enthalten sind. Die Erträge werden direkt von der Fondsgesellschaft wieder in den entsprechenden Fonds investiert, es erfolgt
keine Geldbuchung auf Ihrem Konto. Kirchensteuer wird bei inländisch thesaurierenden Fonds nicht berechnet. Eine
Berücksichtigung der Kirchensteuer kann nur im Rahmen der steuerlichen Veranlagung (Einkommensteuererklärung)
erfolgen.
Bei ausreichender Freistellung bzw. Vorliegen einer NV-Bescheinigung sowie eines Verrechnungstopfguthaben werden die
von der Fondgesellschaft einbehaltenen Steuern Ihrem Verrechnungskonto bei der Consorsbank gutgeschrieben.
Diese Erläuterungen stellen keine steuerliche Beratung dar.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Hinweis für Zins- und Dividendengutschriften:
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Mitteilung müssen unverzüglich erhoben werden, vgl.
Nummer B. Ziffer I. 11 (4) und (5) der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken). Umsätze und Kontobuchungen, die
nach dem Erstellungsdatum anfallen und sich auf den Abrechnungssaldo des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes
auswirken, werden erst mit dem folgenden Kontoauszug ausgewiesen. Korrekturen werden seitens der Bank gekennzeichnet.
Machen Sie Ihre Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist an
die Consorsbank (Revision) oder per Fax oder Mail an die unten angegebenen Adressen. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung.
Die mit „Steuerbescheinigung“ gekennzeichneten Abrechnungen sind sorgfältig aufzubewahren, da nur gegen Vorlage
dieser Belege die Abrechnung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung möglich ist. Bei Stornierung ist die Bank verpflichtet,
die falsche Steuerbescheinigung zurückzufordern. Andernfalls ist sie verpflichtet, nach Ablauf eines Monats dem
Wohnsitzfinanzamt des Depotinhabers Meldung zu machen. Gebietsansässige machen wir auf die ggf. bestehende
Meldepflicht an die Landeszentralbank gemäß Außenwirtschaftsverordnung aufmerksam. Für weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Meldevordrucke sind bei uns erhältlich.
Erträge unterliegen der Einkommen- bzw Körperschaftssteuer. Falls Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist die
einbehaltene ausländische Quellensteuer, soweit diese nicht erstattungspflichtig ist, auf die zu zahlende Einkommen- bzw.
Körperschaftssteuer anrechenbar. Besteht mit dem Staat, aus dem die Erträge zufließen, kein
Doppelbesteuerungsabkommen und werden ausländische Steuern auf diese Erträge einbehalten, so ist die Steuer gemäß
§34 c EStG auf die deutsche Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar.
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland.
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
Fon +49 (0) 911 / 369-30 00, Fax +49 (0) 911 / 369-10 00, info@consorsbank.de, www.consorsbank.de
Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
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