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Herrn
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0472 ZinJ
Wien, den 09.01.2025
Wir haben für Sie am 09.01.2025 unten angeführtes Geschäft abgerechnet:
Depot: 59504-965-208
Verlusttopf Nr.: 150680691238
Geschäftsart: Ertrag/Steueranteil
Bestand: Stk 753,259
davon
KESt-Neubestand mit Anschaffungskosten: Stk 753,259
Titel: IE00BF4RFH31 iShsIII-MSCI Wld Sm.Ca.UCI.ETF
Registered Shares USD(Acc)o.N.
Ertrag/Steueranteil pro Stk.: 0,011287 EUR
Verwahrart: WR Wertpapierrechnung
Positionsdaten: Loco: Düsseldorf
KESt aus Neubestand: -8,81 USD
Auslands-KESt neu: -15,14 USD
-23,95 USD
Devisenkurs: 1,0366 (09.01.2025) -23,11 EUR
Zu Lasten IBAN gW23 6257 9138 2168 9133 Valuta 10.01.2025 -23,11 EUR
Eingang vorbehalten
Datum/Uhrzeit Auftragseingang: 09.01.2025 13.28.11
Verwaltungsgesellschaft: iShares III PLC
Für ausschüttungsgleiche Erträge von ausländischen Fonds erfolgt eine Belastung in Höhe der zu
entrichtenden KESt. Neubestand: Steuerliche Anschaffungswerte werden erhöht.
Extag: 09.01.2025
Steuerrelevante Hinweise finden Sie auf der Rückseite.
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easybank Service Center | www.easybank.at | Wiedner Gürtel 11 | 1100 Wien
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft | Handelsgericht Wien | FN 205340x
GEODRU02 WGEWTGSDR15ABREP2025011009937P09_a/1142
Hinweis für KESt aus Neubestand mit Anschaffungskosten:
Steuerrelevanter Anschaffungswert: 4.976,29 EUR
Anschaffungswertreduzierender Betrag*: 0,00 EUR
Anschaffungswerterhöhender Betrag**: 109,03 EUR
Steuerrelevanter Anschaffungswert aktuell: 5.085,32 EUR
* Das sind unter anderem Ausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und sonstige Kapitalmaßnahmen.
** Entspricht in der Regel den ausschüttungsgleichen Erträgen. Diese unterliegen dem KESt-Abzug.
Hinweis für den Verlustausgleichstopf:
Bemessungsgrundlage KESt
Einkünfteüberhang bisher 470,79 80,08 EUR
Einkünfte 119,85 23,11 EUR
Einkünfteüberhang aktuell 590,64 103,19 EUR
KESt auf Dividende ohne Amtshilfe
Eine allfällige KESt-Abfuhr erfolgt an das Finanzamt für Großbetriebe.
Die BAWAG erbringt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche
Nachteile im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer
Kunden. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers
ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten Sie
sich bei Ihrem Steuerberater über die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen und
Meldepflichten informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr easybank Service Center
Dieser Beleg wird von der Bank nicht unterfertigt.
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