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3633 VgPm
Wien, den 30.07.2025
Wir haben für Sie am 30.07.2025 unten angeführtes Geschäft abgerechnet:
Depot: 80984-612-281
Verlusttopf Nr.: 604999890074
Geschäftsart: Ertrag/Steueranteil
Bestand: Stk 172,811
davon
KESt-Neubestand mit Anschaffungskosten: Stk 172,811
Titel: DE000A0F5UH1 iSh.ST.Gl.Sel.Div.100 U.ETF DE
Inhaber-Anteile
Ertrag/Steueranteil pro Stk.: 0,0117 EUR
Verwahrart: WR Wertpapierrechnung
Positionsdaten: Loco: Düsseldorf
KESt aus Neubestand: -2,02 EUR
Auslands-KESt neu: -36,22 EUR
Zu Lasten IBAN dy78 6263 9990 0993 9533 Valuta 30.07.2025 -38,24 EUR
Eingang vorbehalten
Datum/Uhrzeit Auftragseingang: 30.07.2025 13.41.41
Verwaltungsgesellschaft: iShares [DE] I Investmentaktiengese
Für ausschüttungsgleiche Erträge von ausländischen Fonds erfolgt eine Belastung in Höhe der zu
entrichtenden KESt. Neubestand: Steuerliche Anschaffungswerte werden erhöht.
Extag: 30.07.2025
Steuerrelevante Hinweise finden Sie auf der Rückseite.
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easybank Service Center | www.easybank.at | Wiedner Gürtel 11 | 1100 Wien
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft | Handelsgericht Wien | FN 205340x
GEODRU02 WGEWTGSDR15ABREP2025073001761P30_a/1092
Hinweis für KESt aus Neubestand mit Anschaffungskosten:
Steuerrelevanter Anschaffungswert: 4.930,55 EUR
Anschaffungswertreduzierender Betrag*: 0,00 EUR
Anschaffungswerterhöhender Betrag**: 164,14 EUR
Steuerrelevanter Anschaffungswert aktuell: 5.094,69 EUR
* Das sind unter anderem Ausschüttungen, Einlagenrückzahlungen und sonstige Kapitalmaßnahmen.
** Entspricht in der Regel den ausschüttungsgleichen Erträgen. Diese unterliegen dem KESt-Abzug.
Hinweis für den Verlustausgleichstopf:
Bemessungsgrundlage KESt
Einkünfteüberhang bisher 205,20 34,90 EUR
Einkünfte 180,79 38,24 EUR
Verlustausgleich -7,48 EUR
Einkünfteüberhang aktuell 385,99 65,66 EUR
Durch Verlustausgleich bisher nicht verwertete KESt 46,81 EUR
Veränderung -7,48 EUR
Durch Verlustausgleich aktuell nicht verwertete KESt 39,33 EUR
KESt-Gutschrift 7,48 EUR
KESt auf Dividende ohne Amtshilfe
Eine allfällige KESt-Abfuhr erfolgt an das Finanzamt für Großbetriebe.
Die BAWAG erbringt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche
Nachteile im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer
Kunden. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers
ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten Sie
sich bei Ihrem Steuerberater über die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen und
Meldepflichten informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr easybank Service Center
Dieser Beleg wird von der Bank nicht unterfertigt.
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