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Portfolio Performance Version: 0.74.0
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Wien, den 18.02.2025
Wir haben für Sie am 18.02.2025 unten angeführtes Geschäft abgerechnet:
Depot: 55855-172-596
Verlusttopf Nr.: 737112474157
Geschäftsart: Verkauf Auftrags-Nr.: 49674060 - 18.02.2025
Abgang: Stk 133
davon
KESt-Neubestand mit Anschaffungskosten: Stk 133
Titel: AT0000A3EPA4 ams-OSRAM AG
Inhaber-Aktien o.N.
Kurs: 9,9 EUR
Verwahrart: SVK
Positionsdaten: Loco: Wien_K
Kurswert: 1.316,70 EUR
Flat Fee/Provision: -4,95 EUR
Zu Gunsten IBAN uJ45 2582 6199 3166 2444 Valuta 20.02.2025 1.311,75 EUR
Handelsplatz: WIENER BOERSE
Eingang vorbehalten
Schlusstag/-zeit: 18.02.2025 10:56:36
Kassatag: 20.02.2025
Limit: 9,900000
KESt-pflichtiges Wertpapier
Steuerrelevante Hinweise finden Sie auf der Rückseite.
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easybank Service Center | www.easybank.at | Wiedner Gürtel 11 | 1100 Wien
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft | Handelsgericht Wien | FN 205340x
GEODRU02 WGEWTGSDR15ABREP2025021800309P18_a/222
Hinweis für KESt aus Neubestand mit Anschaffungskosten:
Steuerrelevanter Anschaffungswert: 1.974,39 EUR
Steuerrelevanter Veräußerungswert : 1.316,70 EUR
Kursverlust: -657,69 EUR
Hinweis für den Verlustausgleichstopf:
Bemessungsgrundlage KESt
Einkünfteüberhang bisher 618,86 109,69 EUR
Verlust -657,69 -180,86 EUR
Verlustausgleich -109,69 EUR
Verlustüberhang aktuell -38,83 EUR
Potentielle maximale KESt-Gutschrift aus noch nicht 10,68 EUR
verrechnetem Verlustüberhang (27,5% des Verlustüberhanges)
Durch Verlustausgleich bisher nicht verwertete KESt 0,00 EUR
Veränderung 60,50 EUR
Durch Verlustausgleich aktuell nicht verwertete KESt 60,50 EUR
KESt-Gutschrift 109,69 EUR
Noch nicht ausgeglichene Verluste ("Verlustüberhang aktuell"), können mit zukünftigen positiven
Einkünften desselben Kalenderjahres ausgeglichen werden. Die bei einer zukünftigen Verrechnung
erteilte KESt-Gutschrift richtet sich nach der Höhe der KESt auf diese positiven Einkünfte (maximal
27,5% des Verlustüberhanges). Besteht kein "Verlustüberhang aktuell" und haben bereits
verrechnete Verluste zu einer KESt-Gutschrift von weniger als 27,5% des Verlustes geführt ("durch
Verlustausgleich bisher nicht verwertete KESt" = Differenz auf 27,5%), werden diese
gegebenenfalls mit zukünftigen Einkünften desselben Kalenderjahres, die eine niedrigere
Quellensteueranrechnung (=höhere prozentuelle KESt) als die bisher verrechneten Einkünfte
aufweisen, verrechnet werden. Die daraus resultierende KESt-Differenz wird in diesem Fall erstattet.
Eine allfällige KESt-Abfuhr erfolgt an das Finanzamt für Großbetriebe.
Die BAWAG erbringt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche
Nachteile im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer
Kunden. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers
ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten Sie
sich bei Ihrem Steuerberater über die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen und
Meldepflichten informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr easybank Service Center
Dieser Beleg wird von der Bank nicht unterfertigt.
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GEODRU02 WGEWTGSDR15ABREP2025021800309P18_a/223