PDF Author: ''
PDFBox Version: 1.8.16
-----------------------------------------
Depotführung: Ihr der FFB benannte Vermittler:
Firma GmbH
Vorname Nachname
Straße 1-2
01111 Stadt
Tel. 0333 / 11111-0
Herrn Fax: 0333 / 11111-2
Vorname nachname vorname.nachname@firma.de
Strasse. 11
01111 Stadt
Es schreibt Ihnen:
FFB Kundenbetreuung
Kronberg im Taunus, 09. August 2019
Fondsabrechnung
Auszug  2 Blatt 1
Depotinhaber Vorname Nachname
Depotnummer 1111111111 (Privatvermögen)
Fondsname Fidelity F.- Europ.Growth F. A Datum der Ausschüttung 08.08.2019
WKN / ISIN 973270 / LU0048578792 Turnus jährlich
Fondsgesellschaft FIL (Luxemburg) S.A. Anteilsbestand per 01.08.2019 10,299 St.
je Anteil gesamt
Ausschüttung vor Teilfreistellung               0,173500000 EUR 15,67 EUR
Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage
steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung               0,121450000 EUR              10,97 EUR
abzüglich Verlustverrechnungstopf               0,00 EUR
abzüglich verrechneter Freistellungsauftrag              10,97 EUR
abzüglich verrechneter Quellensteuertopf               0,00 EUR
steuerliche Bemessungsgrundlage               0,00 EUR
Abgeführte Steuern (auf Basis der steuerlichen Bemessungsgrundlage)
Kapitalertragsteuer               0,00 EUR
Solidaritätszuschlag               0,00 EUR
zur Wiederanlage zur Verfügung stehend 15,67 EUR
Steuerliche Informationen
Freistellungsauftrag 111,00 EUR gültig: unbefristet
Freistellungsauftrag vorher 11,11 EUR Freistellungsauftrag nachher 11,11 EUR
Verlustverrechnungstopf vorher 0,00 EUR Verlustverrechnungstopf nachher 0,00 EUR
Quellensteuertopf vorher 0,00 EUR Quellensteuertopf nachher 0,00 EUR
Hinweis: Bei einer Ausschüttung werden die Erträge der abgelaufenen Periode an die Anteilsinhaber ausgekehrt. Diese sind im Privatvermögen steuerpflichtig. Steht 
ein Verlustverrechnungstopf, ein ausreichender Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder anrechenbare Quellensteuer zur Verfügung, 
kann die Ausschüttung zzgl. der erstatteten Steuern wieder angelegt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Kapitalertragsteuern zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. 
Kirchensteuer von dem Ausschüttungsbetrag abgezogen werden. 
Seit Januar 2018 wird bei Ausschüttungen eines Fonds eine sogenannte Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Teilfreistellung ist abhängig von der Fondskategorie 
sowie der Art des Anlegers und wird automatisch bei der Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug berücksichtigt. Für Zwecke 
des Steuerabzugs wird dabei immer die Kategorie "Privatanleger" zugrundegelegt. Betriebliche Anleger bzw. Körperschaften erreichen die Freistellung, die darüber 
hinaus geht, im Rahmen ihrer Steuerveranlagung.
Einwendungen gegen diese Anzeige wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit richten Sie bitte schriftlich spätestens einen Monat nach Zugang an:
FIL Fondsbank GmbH, Revision, Postfach 11 06 63, 60041 Frankfurt am Main, Telefax (069) 7 70 60 - 444.
FIL Fondsbank GmbH Postanschrift: Vorsitzender Geschäftsführung: Sitz: Kronberg im Taunus
Kastanienhöhe 1 Postfach 11 06 63 des Aufsichtsrats: Gerhard Oehne (Sprecher) Amtsgericht
61476 Kronberg im Taunus 60041 Frankfurt am Main Ferdinand-Alexander Leisten Peter Nonner Königstein HRB 8336
info@ffb.de Telefon (069) 7 70 60 - 200 Gerald Rink Umsatzsteuer-ID Nr.
www.ffb.de Telefax (069) 7 70 60 - 555 DE213709602
EM_V1.0