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Depotführung: Ihr der FFB benannte Vermittler:
Max Maxen
Maxenweg 1A
01234 Stadt
Tel.: 01234 56789
Fax: 01234 56789
eMail: Max@Maxen.de
Herrn
Vorname Nachname
An der Brücke 1
01234 Stadt
Es schreibt Ihnen:
FFB Kundenbetreuung
Kronberg im Taunus, 08. Juli 2022 
Ausschüttungsanzeige
FFB FondsdepotPlus Blatt 1
Depotinhaber Vorname Nachname
Depotnummer 11111111 (Privatvermögen)
Fondsname Fil. Fd-Gbl.Div.Fd.A Mln.EUR Datum der Ausschüttung 08.07.2022
WKN / ISIN A1JSY2 / LU0731782826 Turnus monatlich
Fondsgesellschaft FIL (Luxemburg) S.A. Anteilsbestand per 01.07.2022 427,272 St.
je Anteil gesamt
Ausschüttung vor Teilfreistellung               0,045000000 EUR 19,23 EUR
Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage
steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung               0,031500000 EUR              13,46 EUR
abzüglich Verlustverrechnungstopf               0,00 EUR
abzüglich verrechneter Freistellungsauftrag               0,00 EUR
abzüglich verrechneter Quellensteuertopf               0,00 EUR
steuerliche Bemessungsgrundlage              13,46 EUR
Abgeführte Steuern (auf Basis der steuerlichen Bemessungsgrundlage)
Kapitalertragsteuer               3,29 EUR
Solidaritätszuschlag               0,18 EUR
Kirchensteuer               0,30 EUR
Folgender Betrag wurde auf Ihr Abwicklungskonto überwiesen 15,46 EUR
Bank FIL Fondsbank Frankfurt
BIC FFBKDEFFKRN
IBAN DE123456789101112
Steuerliche Informationen
Freistellungsauftrag 260,00 EUR gültig: unbefristet
Freistellungsauftrag vorher 0,00 EUR Freistellungsauftrag nachher 0,00 EUR
Verlustverrechnungstopf vorher 0,00 EUR Verlustverrechnungstopf nachher 0,00 EUR
Quellensteuertopf vorher 0,00 EUR Quellensteuertopf nachher 0,00 EUR
Hinweis: Bei einer Ausschüttung werden die Erträge der abgelaufenen Periode an die Anteilsinhaber ausgekehrt. Diese sind im Privatvermögen steuerpflichtig. Steht 
ein Verlustverrechnungstopf, ein ausreichender Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder anrechenbare Quellensteuer zur Verfügung, 
kann die Ausschüttung zzgl. der erstatteten Steuern wieder angelegt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Kapitalertragsteuern zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. 
Kirchensteuer von dem Ausschüttungsbetrag abgezogen werden. 
Seit Januar 2018 wird bei Ausschüttungen eines Fonds eine sogenannte Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Teilfreistellung ist abhängig von der Fondskategorie 
sowie der Art des Anlegers und wird automatisch bei der Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug berücksichtigt. Für Zwecke 
des Steuerabzugs wird dabei immer die Kategorie "Privatanleger" zugrundegelegt. Betriebliche Anleger bzw. Körperschaften erreichen die Freistellung, die darüber 
hinaus geht, im Rahmen ihrer Steuerveranlagung.
Einwendungen gegen diese Anzeige wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit richten Sie bitte schriftlich spätestens einen Monat nach Zugang an:
FIL Fondsbank GmbH, Revision, Postfach 11 06 63, 60041 Frankfurt am Main, Telefax (069) 7 70 60 - 444.
FIL Fondsbank GmbH Postanschrift: Vorsitzender Geschäftsführung: Sitz: Kronberg im Taunus
Kastanienhöhe 1 Postfach 11 06 63 des Aufsichtsrats: Peter Nonner Amtsgericht
61476 Kronberg im Taunus 60041 Frankfurt am Main Ferdinand-Alexander Leisten Oliver Schulte Königstein HRB 8336
info@ffb.de Telefon (069) 7 70 60 - 200 Umsatzsteuer-ID Nr.
www.ffb.de Telefax (069) 7 70 60 - 555 DE213709602
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