PDFBox Version: 1.8.16
Portfolio Performance Version: 0.59.2
-----------------------------------------
ING-DiBa AG · 60628 Frankfurt am Main
Datum 28.02.2020
Herrn Auszugsnummer 1
Max Mustermann Eingeräumte Kontoüberziehung 0,00 Euro
Musterstr. 12 Alter Saldo 0,00 Euro
12345 Musterstadt Neuer Saldo 956,01 Euro
IBAN DE36 5001 0517 1234 1234 12
BIC INGDDEFFXXX
Seite 1 von 1
Girokonto Nummer 1234123412
Kontoauszug Februar 2020
Buchung Buchung / Verwendungszweck Betrag (EUR)
Valuta
12.02.2020 Gutschrift Max Mustermann 1.000,00
12.02.2020 xyz
13.02.2020 Gutschrift/Dauerauftrag Max Mustermann 1,01
13.02.2020 XYZ
14.02.2020 Dauerauftrag/Terminueberw. Max Mustermann -30,00
14.02.2020 XYZ
16.02.2020 Lastschrift XYZ GmbH -10,00
16.02.2020 Danke
Irgendein Verwendungszweck
Mandat: 012345
Referenz: 12345678901234567890123456
22.02.2020 Ueberweisung XYZ GmbH -5,00
22.02.2020 Irgendwelche Zahlen
Neuer Saldo 956,01
Kunden-Information
Vorliegender Freistellungsauftrag 1,00
Verbrauchter Sparer-Pauschbetrag 0,00
Das Preis- und Leistungsverzeichnis für das Girokonto ändert sich zum 01.05.2020.
Die neuen Bedingungen finden Sie in Ihrer Post-Box oder unter: www.ing.de/girokonto/neue-konditionen
Schauen Sie mal rein.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Folgeseite.
ING-DiBa AG
ING-DiBa AG · Theodor-Heuss-Allee 2 · 60486 Frankfurt am Main · Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Claus Dieter Hoffmann · Vorstand: Nick Jue (Vorsitzender),
Bernd Geilen (stellv. Vorsitzender), Željko Kaurin, Daniel Llano Manibardo, Dr. Joachim von Schorlemer, Norman Tambach · Sitz: Frankfurt am Main · AG Frankfurt am Main HRB 7727,
Steuernummer: 047 220 2800 4 · USt-IdNr.: DE 114 103 475 · Internet: www.ing.de · E-Mail: info@ing.de · BIC: INGDDEFFXXX · Mitglied im Einlagensicherungsfonds
34GKKA5433249489_T
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise:
Kontoauszug ohne Rechnungsabschluss (Kontoübersicht)
Wir bitten Sie, den Kontoauszug gemäß Ziffer 11 Absatz 4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und uns Einwendungen in Textform unverzüglich mitzuteilen.
Rechnungsabschluss inkl. Saldenmitteilung
Wir bitten Sie, den Saldo Ihres Kontos/die Salden Ihrer Konten zu prüfen und uns Einwendungen in Textform
unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang, mitzuteilen. Werden innerhalb der Frist keine
Einwendungen vorgebracht, so gilt der Saldo/gelten die Salden wie oben aufgeführt entsprechend unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als von Ihnen anerkannt. Sie können zwar auch nach Fristablauf eine
Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, müssen dann aber beweisen, dass Ihr Konto zu Unrecht
belastet oder eine Ihnen zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Einlagensicherung
Guthaben sind als Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes entschädigungsfähig. Nähere
Informationen können dem "Informationsbogen für den Einleger" (siehe auch www.ing.de/einlagensicherung)
entnommen werden.
Sollzins und effektiver Jahreszins (Änderung von Zinsen)
Die Sollzinssätze für die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] und die geduldete Kontoüberziehung
sind variabel. Die ING ist gemäß der nachfolgenden Regelung berechtigt und verpflichtet, die Zinssätze anzupassen.
Maßgeblich für Anpassungen sind Veränderungen des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für Haupt-
refinanzierungsgeschäfte (nachfolgend EZB-Zinssatz genannt). Maßgeblich sind weiterhin die am 01.09.2010
bestehenden Differenzen zwischen den Sollzinssätzen und dem EZB-Zinssatz (Äquivalenzverhältnisse). Sie betragen
für die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] 8,0 Prozentpunkte und die geduldete Kontoüberziehung
11,5 Prozentpunkte.
Die ING prüft die Entwicklung des EZB-Zinssatzes jeweils am 15. eines Monats (Prüfungstag). Veränderungen des
EZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunkte (relevante Veränderung) gegenüber dessen Niveau
am 01.09.2010 bzw. danach gegenüber dessen Niveau zum Zeitpunkt der Feststellung der letzten relevanten
EZB-Zinssatzänderung berechtigen die ING bei Erhöhungen und verpflichten die ING bei Ermäßigungen zur Anpassung
der Sollzinssätze. Eine Ermäßigung der Sollzinssätze muss dabei mindestens der Ermäßigung des EZB-Zinssatzes
entsprechen. Eine Erhöhung darf maximal der Erhöhung des EZB-Zinssatzes entsprechen. Eine Zinsanpassung wird
3 Kalendermonate nach dem Prüfungstag, jeweils am 15. eines Monats, wirksam (Anpassungstag).
Nutzt die ING - im Falle einer Erhöhung des EZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunkte - ihr Recht zur
Erhöhung der Sollzinssätze nicht oder nicht voll aus, werden dadurch die vereinbarten Äquivalenzverhältnisse zu
Gunsten des Kunden unterschritten. Die ING kann die nicht ausgenutzte Erhöhung jeweils am 15. eines Monats
unter Einhaltung der vereinbarten Äquivalenzverhältnisse nachholen. Bei einer nachfolgenden Ermäßigung des
EZB-Zinssatzes (relevante Ermäßigung) ist sie erst dann zur Senkung der Sollzinssätze verpflichtet, wenn die
im Rahmen des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses bestehende Differenz von 8,0 Prozentpunkten (eingeräumte
Kontoüberziehung [Dispokredit]) bzw. 11,5 Prozentpunkten (geduldete Kontoüberziehung) überschritten würde.
Die ING wird den Kunden vorab über jede Sollzinssatzänderung informieren. Die Information darf auch per Konto-
auszug erfolgen.
Die Sollzinssätze sowie eine eventuelle, nicht ausgenutzte Erhöhung des EZB-Zinssatzes sind im Preis- und Leistungs-
verzeichnis ausgewiesen. Die Höhe des EZB-Zinssatzes zum 01.09.2010, dessen Entwicklung sowie die Entwicklung
einer nicht ausgenutzten Erhöhung können unter www.ing.de/zinsanpassungsklausel/ abgerufen werden.
Buchungenmit der VISA Card [Debitkarte]
Die Umsätze, die mit der VISA Card [Debitkarte] getätigt wurden, werden auf dem Girokonto am Tag des Eingangs
bei uns mit dem Saldo des Girokontos verbucht und sofort verrechnet. Wir bitten Sie, den monatlichen Konto-
auszug auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwendungen gegen Buchungen müssen uns innerhalb von
6Wochen ab Zugang des Kontoauszugs in Textform mitgeteilt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen
gilt als Genehmigung. Sie können zwar auch nach Fristablauf eine Berichtigung von Buchungen verlangen, müssen
dann aber beweisen, dass Ihr Girokonto zu Unrecht belastet oder eine Ihnen zustehende Gutschrift nicht erteilt
wurde.
ING-DiBa AG
