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                                              Es betreut Sie: 
                                              Oldenburgische Landesbank AG 
                                              Postfach 26 07 
                                              26016 Oldenburg 
2222/2222/00000/07 
  
  
Herr 
Max Mustermann                          BIC:  OLBODEH2XXX 
Musterstr. 10                          IBAN: DE25 2802 0050 1112 2122 00 
01234 Musterstadt 
  
  
  
  
Auszug   Euro-Konto 111 22122 00                  31.08.23           NR. 4/1 
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Alter Saldo                                       EUR                  0,00+ 
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Buchung  Wert 
Saldo per 31.07.2023                              EUR                  0,00+ 
  
03.08.23 04.08. WERTPAPIERE                                           10,00- 
                Oldenburgische Landesbank AG 
                OLBODEH2XXX    DE00000200000000000000 
                WP-Abrechnung 532500, Kauf, 01.08.2 
                023, 10,624200, EUR, 0,034833, A2JS 
                DA, LU1861134382, 1112212250, AIS-A 
                M.WORLD SRI PAB Act.Nom. UCITS ETF 
                TRA532389 
  
03.08.23 03.08. CORE-LA-EV   EINGANG VORBEHALTEN                      10,00+ 
                Mustermann2, Mike 
                BICFROMHomeBank    DE00000200000000000000 
                Sparplan LU1861134382, DE0000000050 
                1112212200 
                O585327 
  
16.08.23 18.08. WERTPAPIERE                                           10,00- 
                Oldenburgische Landesbank AG 
                OLBODEH2XXX    DE00000200000000000000 
                WP-Abrechnung 595600, Kauf, 15.08.2 
                023, 10,234100, EUR, 0,033402, A2JS 
                DA, LU1861134382, 1112212250, AIS-A 
                M.WORLD SRI PAB Act.Nom. UCITS ETF 
                TRA595596 
  
17.08.23 17.08. CORE-LA-EV   EINGANG VORBEHALTEN                      10,00+ 
  
                                                       --------------------- 
Fortsetzung Seite    2                Übertrag    EUR                  0,00+ 
  
  
  
                                                                      06-735 
Bitte beachten Sie unsere ergänzenden Hinweise zum Kontoauszug.         VA 7 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Auszug   Euro-Konto 111 22122 00                  31.08.23           NR. 4/2 
  
                                      Übertrag    EUR                  0,00+ 
Buchung  Wert                                          --------------------- 
                Mustermann2, Mike 
                BICFROMHomeBank    DE00000200000000000000 
                Sparplan LU1861134382, DE0000000050 
                1112212200 
                O661831 
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Neuer Saldo                                       EUR                  0,00+ 
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Max Mustermann 
  
                                                                      06-735 
Bitte beachten Sie unsere ergänzenden Hinweise zum Kontoauszug.         VA 7 
Genehmigung des Rechnungsabschlusses: Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Rechnungsab-
schlusses müssen Sie spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang erheben. Sofern Sie Ihre Einwendungen in 
Textform geltend machen, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen 
gilt als Genehmigung des Rechnungsabschlusses. 
 
Wir bitten Sie, etwaige Einwendungen an 
 
Oldenburgische Landesbank AG 
Compliance 
Postfach 26 05 
26016 Oldenburg 
 
zu senden. 
 
Schecks, Wechsel und sonstige Einzugspapiere werden unter dem Vorbehalt des Eingangs gutgeschrieben. Lastschriften und 
Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ihrer Vornahme rückgän-
gig gemacht wird. 
 
Der angegebene Kontostand berücksichtigt nicht die Wertstellung der Buchungen. Dies bedeutet, dass der genannte Betrag nicht 
dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Guthaben entsprechen muss. Somit können bei Verfügungen möglicherweise Zinsen für 
die Inanspruchnahme einer eingeräumten oder geduldeten Kontoüberziehung anfallen. 
 
Bei Ausweis von Entgelten/Gebühren/Zinsen gilt dieser Auszug in Verbindung mit den Auszugsbeilagen, dem Kontoeröffnungsan-
trag und den vertraglichen Grundlagen als Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, stimmt der 
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung mit dem Buchungsdatum überein. Unsere USt-ld Nr.: DE117471233; vorbehaltlich § 9 UStG 
handelt es sich um eine umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistung. 
 
Sparkonten: Der letzte Sparkontoauszug gilt als Sparurkunde im Sinne unserer Bedingungen für Sparkonten mit SparCard und 
der Bedingungen für den Sparverkehr - Bedingungen für Sparkonten (Loseblatt-System). Bei Sparkonten mit SparCard können 
Kontoauszüge jederzeit an den Kontoauszugsdruckern der Bank abgerufen werden. Werden Sparkontoauszüge länger als 12 Mo-
nate nicht am Kontoauszugsdrucker abgerufen, erstellt die Bank automatisch einen Auszug, der dem Kontoinhaber zugesandt wird. 
Bei allen anderen Sparkonten werden die Kontoauszüge gemäß Vereinbarung zugesandt. Im Sparkontoauszug sind die Ein- und 
Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen sowie der jeweilige Kontostand vermerkt. Eine Kontoauflösung ist nur gegen 
Vorlage des letzten Sparkontoauszuges möglich. 
Bitte bewahren Sie diese Sparurkunde sorgfältig auf! 
 
Guthaben sind als Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes entschädigungsfähig. Nähere Informationen können 
dem „Informationsbogen für den Einleger“ entnommen werden. 
 
Zinsanpassungen bei „geduldeten Überziehungen“ gemäß § 505 Absatz 1 BGB: Erhöht sich der letzte veröffentlichte Monats-
durchschnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld* gegenüber dem im Vormonat der letzten Zinsanpassung bzw. Zinsvereinbarung 
ermittelten Monatsdurchschnittssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte, so sind wir berechtigt, den Vertragszinssatz nach billigem 
Ermessen (§ 315 BGB) maximal um die Veränderung des Monatsdurchschnittssatzes anzuheben. Wir werden den Vertragszins 
nach billigem Ermessen mindestens um die Veränderung des Monatsdurchschnittssatzes senken, wenn sich der Monatsdurch-
schnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld um mehr als 0,25 Prozentpunkte ermäßigt hat; bei Zinserhöhungen und Zinssenkungen 
werden wir unser Ermessen in gleicher Weise ausüben. Faktoren, wie Veränderungen des Kreditausfallrisikos des Kreditnehmers, 
des Ratings der Bank sowie der innerbetrieblichen Kostenkalkulation bleiben bei der Ausübung des Ermessens außer Betracht. 
 
Falls der Refinanzierungszinssatz EURIBOR in der Zukunft aufgehoben wird, tritt für die Zwecke dieser Definition an dessen Stelle 
der Refinanzierungszinssatz, der den EURIBOR funktional ersetzt (der „Nachfolgerefinanzierungszinssatz“). Sofern durch eine 
Aufsichtsbehörde, eine Zentralbank oder eine andere vergleichbare öffentliche Stelle offiziell ein Nachfolger für den EURIBOR 
bestimmt wird gilt der so bestimmte Nachfolgerefinanzierungszinssatz. Gibt es keinen so bestimmten Nachfolger für den EURIBOR, 
so ist derjenige Referenzzinssatz der Nachfolgerefinanzierungszinssatz, der im Markt als Nachfolger EURIBOR allgemein aner-
kannt wird. Unter mehreren Nachfolgereferenzzinssätzen ist derjenige maßgebend, der dem EURIBOR wirtschaftlich am nächsten 
kommt. 
 
Gem. Art. 28 Abs. 2 der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 hat die Bank als Verwender von Referenzwerten in der Vertrags-
beziehung mit Kreditnehmern einen Notfallplan aufgestellt und pflegt diesen kontinuierlich. Die Bank orientiert sich in Notfällen auch 
in der Vertragsbeziehung mit den Kreditnehmern an dem Notfallplan. In dem Notfallplan sind Maßnahmen dargelegt, welche die 
Bank ergreift, wenn ein Referenzwert sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. In diesen Fällen wird vom Bank-
steuerungskomitee über die Verwendung alternativer Referenzwerte entschieden. 
 
* Bei der Dreimonats-European-lnter-Bank-Offered-Rate (EURIBOR) handelt es sich um einen Satz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der europäischen Wirt-
schafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Dreimonatsgelder leihen. Die Durchschnittssätze für EURIBOR-Dreimonatsgeld werden monatlich in 
der amtlichen Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diese spiegeln jedoch wegen der vielschichtigen Refinanzierungsmethodik der Bank die 
Änderungen der Refinanzierungsbedingungen nicht exakt wider. 
